Wer im Auftrag des Kunden wertvolle Güter transportieren muss, trägt eine hohe Verantwortung. Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge über 3,5t ist hierbei Pflicht. Wir finden die passende Lösung für Sie!

Steigende Anforderungen

Die zeitgemäße JIT-Belieferung stellt an Unternehmer hinsichtlich der operativen Planung hohe Anforderungen. Ausgerechnet solche Unternehmen setzen häufig Vertragsstrafen für Verspätungen fest. Treten darüberhinaus noch Güterschäden ein, können Fachtführer, Spediteure und Lagerhalter vor existenzbedrohenden Risiken stehen.

Steigende Anforderungen

Die Verkehrshaftungs-Versicherung

Unternehmen, welche im Auftrag des Kunden Waren und Güter transportieren, werden durch die Verkehrshaftungs-Versicherung nach gesetzlichen Anforderungen versichert. Im Kern werden Fachtführer, Spediteure und Lagerhalter vor Vermögensschäden, Verspätungsschäden und Güterschäden versichert. Die gesetzlichen Anforderungen richten sich nach dem HGB.

Die Verkehrshaftungs-Versicherung

Vorteile mit einer Verkehrshaftungs-Versicherung

Eine Verkehrshaftungs-Versicherung deckt im Rahmen des Versicherungsschutzes die genannten Güter oder auch sich ergebende Kosten und Aufwendungen ab.

  • Mindestversicherungssumme 600.000 Euro je Schadensereignis
  • Versicherung nach Rechtsgrundlagen
  • Eigene Bedingungen u. U. versicherbar
  • Erweiterung des Geschäftsfelds möglich, z.B. Lagerhalter darf als Spediteur arbeiten

Folgende Unternehmen müssen i.d.R. eine Versicherung abschließen, wenn sie Fahrzeuge mit über 3,5t im Inland einsetzen.

  • Frachtführer
  • Lagerhalter
  • Spediteure

Unternehmen, die ausschließlich eigene Ware transportieren, beispielsweise

  • vom Kunden in die eigene Fertigung
  • zwischen Lagerhalle und Montagehalle
  • von der Fertigung zum Händler
  • von der Fertigung zum Kunden

benötigen eine Werkverkehrversicherung.