Steht eine Vergrößerung der Wohnung oder ein Zusammenzug zur Schaffung einer Lebensgemeinschaft an, können sich viele Sparmöglichkeiten ergeben. Doch manche Versicherungen müssen auch erneuert werden.

Umzug: Ihre Sachversicherungen regeln

Mit einem Umzug oder einem Zusammenzug von Personen in eine Wohnung, meist mit Auflösung mindestens eines Haushalts, ergeben sich einige Änderungen für die Versicherungsnehmer. Einige der Änderungen stellen wir hier vor.

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung gibt es oftmals die meisten Punkte zu beachten. Es ergeben sich für den Versicherungsnehmer allerdings einige Vorteile, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:

Vor dem Umzug

Wer während des Umzugs voll versichert sein will, ohne zusätzliche Beiträge leisten zu müssen, sollte zunächst die Dauer des geplanten Umzugs schätzen. Mit dem feststehenden Beginn sollte der Umzug der Versicherung per Email, Fax oder Telefonat mitgeteilt werden, um während des Umzugs vollen Versicherungsschutz für beide Wohnungen zu genießen. Die Dauer des doppelten Schutzes liegt in der Regel bei zwei Monaten.

Während des Umzugs

Wird ein Umzug rasch durchgeführt (z.B. 30 Tage), ist der Umzug selbst im Rahmen der Außendeckung versichert. Diese greift meiste bis zu einer Schadenshöhe von 10% des Versicherungswerts. Eine erhöhte Außendeckung kann vereinbart werden. Dauert der Umzug wesentlich länger, sollte die Hausratversicherung kontaktiert werden.

Zum Ende des Umzugs

Mit dem Einzug in die Wohnung ist der Abschluss des Umzugs der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Für die Dauer von 2 Monaten gilt der Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Eine ordentliche Kündigung kann in Erwägung gezogen werden. Dabei muss die Kündigung 3 Monate vor Vertragsende beim Versicherer eingehen. Sonst verlängert sich die Versicherungsdauer um weitere 12 Monate.

Wird keine ordentliche Kündigung in Erwägung gezogen, kann die bestehende Versicherung angepasst werden. Hierzu muss ein Ermittlungsfragebogen der Versicherung beantwortet werden.

Bei Anpassung: Wurden besondere Rabatte vereinbart, welche auf die neue Wohnung nicht anwendbar sind (z.B. Sicherheitsschlösser), muss auch dies der Versicherung bei einer Anpassung mitgeteilt werden.

Zusammenzug

Wer mit einem Partner zusammenzieht, benötigt nur eine Versicherung. Vorrang hat die jeweils ältere Versicherung, die jüngere der beiden Versicherungen kann über das Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

Gründen Freunde eine WG, wird der Vertrag auf den Namen des Hauptmieters geschlossen, andere Mieter müssen jeweils einzeln im Vertrag aufgeführt sein. Zieht für eine befristete Dauer ein Untermieter in die Wohnung ein, können vom Hauptmieter eingebrachte Gegenstände über die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Bei guten Versicherungen ist hierfür kein weiterer Handlungsbedarf nötig. Sofern der Wert der persönlichen Gegenstände des Untermieters den Wert des Hauptmieters nicht überschreitet, müssen häufig einzig nur die persönlichen Daten des Untermieters an die Versicherung mitgeteilt werden.

Bei typischen Studenten-WGs ist meist ein Einschluss über die Hausratversicherung der Eltern möglich.

KFZ-Versicherung

Bei einer KFZ-Versicherung ergibt sich oft auch ein Anpassungsbedarf. Grund hierfür ist die Berechnung der Versicherungsprämien. So spielen beispielsweise die Art der nächtlichen Parkmöglichkeiten und der Versicherungsort eine Rolle (Regionalklasse).

Ist eine Kündigung der Versicherung geplant, weil durch den Umzug die Kosten für die Versicherung steigen, muss i.d.R. eine ordentliche Kündigung vollzogen werden. Bei vielen Verträgen ist der 30. November Stichtag für den Eingang der ordentlichen Kündigung.

Rechtsschutzversicherung

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es meist keinen großen Anpassungsbedarf. Allerdings kann sich aufgrund der Wohnsituation das individuelle Risiko ändern. Ob ein weiterer Baustein in die Versicherung mit eingeschlossen werden soll, ist individuell sehr unterschiedlich (z.B. Grundstück, Nachbarn).

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung spielt für Eigenheimbesitzer eine große Rolle. Eine Immobilie ist für die meisten Paare und Familien der größte Vermögensgegenstand, der über viele Jahre den Lebensmittelpunkt darstellt. Daher sollte eine Immobilie auch umfassend abgesichert sein.

Wer in eine eigene Wohnung oder in ein eigenes Haus einzieht, sollte daher unbedingt einen persönlichen Beratungstermin mit einem Versicherungsmakler oder der Versicherung vereinbaren.

Details können auch dem Beitrag Versicherung fürs Eigenheim entnommen werden.

Alle anderen Versicherungen

Bei allen anderen Versicherungen sollte die neue Anschrift unverzüglich mitgeteilt werden. Ein Versicherungsmakler, der Ihre Verträge betreut, kann sich ebenfalls darum kümmern.