Der Erwerb des Eigenheims muss gut abgesichert sein. HQ4.0 hilft Kunden mit der Absicherung des wertvollen Erwerbs.

Wohneigentum gut versichern

Wer Wohneigentum besitzt, muss es gegen eine Vielzahl an Gefahren gut versichern. Auch wer den Erwerb oder den Neubau einer Immobilie plant, muss einige wichtige Punkte beachten.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist nahezu Pflicht für die Besitzer von Immobilien. Denn führt ein Naturereignis oder eigene Tollpatschigkeit zum Schaden am Gebäude, können Kosten schnell in den fünfstelligen Preisbereich hochspringen und zu hohen Schulden führen.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor Gefahren wie beispielsweise Sturm, Überschwemmung, Rohrbruch, Feuer, Explosionen, Vandalismus und Anprall. Dies sind Gefahren, die häufig nicht nur hohe direkte Kosten an der Immobilie verursachen, sondern auch eine Vielzahl indirekter Kosten, wie durch Absicherung, Gutachter, Rettungs-und Beseitigungskosten oder sogar monatelange Übernachtungen in Hotels.

Wer in einem eigenen Haus wohnt, der schließt seine Versicherung selber ab. Die Versicherung ist zwar freiwillig, aber dringend empfohlen.

Eigentumswohnung oder Vermietung

Anders sieht es aus, wenn man in einer Eigentumswohnung wohnt. Hier ist der Abschluss sogar Pflicht! Die Versicherung wird jedoch nicht für jede Wohnung abgeschlossen, sondern durch die Eigentümergemeinschaft, d.h. gemeinsam durch die Eigentümer aller Wohnungen.

Für die Eigentümergesellschaft ist neben einer Wohngebäudeversicherung auch der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vorgeschrieben. Sie schützt gegenüber Ansprüchen Dritter vor Gefahren und Schäden, welche vom eigenen Grundstück ausgehen.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt das in einer Wohnung oder in einem Haus befindliche Eigentum vor Schäden. Versichert werden neben den üblichen Alltagsgegenständen auch Schmuck und Kunstwerke bis zu gewissen Freigrenzen.

Die Hausratversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Denn üblicherweise führen Schäden am Wohngebäude auch zu Schäden am Hausrat.

  • Ein Sturmschaden zerstört das Dach, eindringendes Wasser schädigt Wände und Elektrogeräte.
  • Ein Einbrecher hebelt die Tür aus, hinterlässt Einbruchsschäden und nimmt wertvolles Eigentum mit.
  • Ein Rohrbruch führt zu nassen Wänden und zerstört die Bausubstanz. Übergreifender Schimmel zerstört das Klavier und Holzmöbel.
  • Ein Brand im Haus "fackelt" alle teuren Geschäftsanzüge ab und zerstört den PC.

Im Rahmen der Außendeckung wird bis zu einem prozentualen Anteil (z.B. 10%) der Versicherungssumme auch Diebstahl aus dem eigenen PKW abgedeckt. Dies gilt auch für gewaltsamen Einbruch im Hotel. Bei eigener Fahrlässigkeit (geöffnete Fenster, einfacher Gepäckverlust) gilt jedoch kein Versicherungsschutz.

Wohngebäude in Planung

Wer ein schlüsselfertiges Wohngebäude fertig vom Architekten kauft, ein älteres Haus umfassend umbaut oder den Neubau eines Wohngebäudes in Auftrag gibt, trägt nicht nur für das Gebäude ein hohes Risiko, sondern auch für die Überwachung und Minderung aller Gefahren eine Verkehrssicherungspflicht.

Der Bauherr hat Verantwortung über Personen, Bauleistungen, Gegenstände, Immobilie und weitere Gefahren. Die potentiellen Schäden sind enorm, insbesondere wenn hierbei Personen geschädigt werden könnten.

Sind Eigenleistungen geplant, muss auf eine Versicherungsdeckung besonders geachtet werden. Denn anders als gewerblich tätige Handwerker, besitzen Privatpersonen keine üblichen Gewerbeversicherungen. Daher können etwaige Schäden, die durch eigene handwerkliche Arbeiten entstehen, ganz besonders teuer werden. Eine Meldung an die Versicherung sollte daher unbedingt erfolgen.

Folgende Versicherungen sind empfohlen:

  • Bauherrenhaftpflicht: Diese Versicherung schützt bei Unfällen, die sich auf dem Grundstück ereignen. Insbesondere auf den Schutz dritter Personen muss hierbei Wert gelegt werden. Die Kosten für etwaige medizinische Behandlungen und für Rehabilitation sollten gedeckt sein. Aber auch Sachschäden werden durch die Bauherrenhaftpflicht gedeckt. Wird bei Arbeiten fremdes Eigentum beschädigt, werden die Kosten von einer Bauherrenhaftpflicht getragen.
  • Bauleistungsversicherung: Die Bauleistungsversicherung wird die Schäden am Gebäude selbst benötigt. Zerstört eindringendes Wasser den Rohbau, führt Fahrlässigkeit zu großen Schäden oder werden Konstruktions- und Materialfehler zu spät erkannt, kann eine Bauleistungsversicherung die Schäden abdecken.
  • Feuerrohbauversicherung: Die Feuerrohbauversicherung schützt speziell das Wohngebäude und auf dem Grundstück gelagerte Materialien vor Feuer, Brand und Explosion. Die Feuerrohbauversicherung ist häufig kostenlos abschließbar, unter der Voraussetzung, dass nach Einzug bei derselben Versicherungsgesellschaft eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.