Wer viel Verantwortung trägt, der muss auch gut abgesichert sein. Das gilt nicht nur bei Entscheidungen, sondern auch bei Risiken. Daher verlangt auch das Gesetz, dass Angehörige bestimmter Berufe auch eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen müssen.

Beratung verpflichtet

Täglich werden von Ihnen wichtige Entscheidungen getroffen: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Vermögensberater. Und eines haben sie alle gemeinsam: Eine falsche Beratung kann große finanzielle Folgen für die Betroffenen haben. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht für Angehörige beratender Berufe.

Beratung verpflichtet

Die Berufshaftpflicht-Versicherung

Um eine Zulassung bei den jeweiligen Kammern und Verbänden zu erhalten, besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Die klassische Berufshaftpflicht regelt häufig in erster Linie Vermögensschäden, für manche Berufe wurde die Versicherung auch auf Sach- und Personenschäden ausgedehnt, um die typischen Risiken des Berufs abzusichern.

Die Berufshaftpflicht-Versicherung

Vorteile mit einer Berufshaftpflicht-Versicherung

Die Versicherung schützt Ihre finanzielle Existenz im Falle eines Schadens, der ein Kunde oder Patient durch Sie erleidet.

  • Hohe Versicherungssumme wählbar
  • Versicherung Ihrer beruflichen Tätigkeit
  • Finanzieller Schutz Ihres Vermögens –
    und das Ihrer Mandanten
  • Passiver Rechtsschutz:
    Abwehr unberechtigter Ansprüche

Eine Berufshaftpflicht-Versicherung wird von Angehörigen bestimmter Berufe benötigt (oftmals "freie Berufe"), wie z.B.

  • Ärzte, Apotheker
  • Architekten, Ingenieure
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Vermögensberater

(Liste nicht abschließend)

In vielen Versicherungsverträgen wird die Deckung nur zugesichert, wenn anerkannte Methoden bei der Beratung oder Behandlung angewandt werden (sofern beruflich zutreffend).

Kurz: Berufliche Standards müssen eingehalten werden.