Wer seinen Traumpartner fürs Leben findet und heiratet, kann sich glücklich schätzen. Nach der Reise in die Flitterwochen wird es auch bald schon Zeit, die Versicherungen zusammenzulegen.

Zusammenlegung von Versicherungen

Nach der Heirat können Versicherungsnehmer viel Geld sparen. Aber für eheähnliche Partnerschaften gibt es großes Sparpotenzial. Eine Neubewertung der Versicherungssituation kann sich daher lohnen!

Allgemein

Bei vielen Verträgen lohnt sich nach einer Heirat der Neuabschluss einer Versicherung, da Altverträge häufig nicht die vollständige Situation beider Partner erfassen. So können durch den Beruf, die Kinder oder durch einen Wohnortwechsel häufig ein Anpassungsbedarf entstehen.

Beispielsweise können bestimmte Berufe zur besonderen Rabatten führen und sich der Neuabschluss daher bereits finanziell lohnen. Sind sogar Kinder vorhanden (z.B. bei Patchwork-Familien), könnte es auch einen besonderen Versicherungsbedarf geben. Gerade bei Kindern unter 7 Jahren lohnt sich häufig der Einschluss deliktunfähiger Personen in den Versicherungsvertrag, um Nachbarn und Freunde vor Schäden zu bewahren.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherungen können zusammengelegt werden.

Durch eine Heirat kann der Hausrat in eine einzelne Versicherung verlegt werden. Dies geschieht, indem die Versicherungssumme in der jeweils älteren Versicherung um den neu hinzukommenden Wert erhöht wird und die jüngere der beiden Versicherungen gekündigt wird. Die jeweils jüngere Versicherung kann fristlos gekündigt werden, da nach der Heirat eine "Doppelversicherung" vorliegt, welche keinen weiteren Nutzen für das Ehepaar hat.

Dabei muss beachtet werden, dass sich die Versicherungsgebühren durch die Zusammenlegung erhöhen, da es in der Regel zu einer erheblichen Wertsteigerung des Hausrats kommt.

KFZ-Versicherung

Die KFZ-Versicherungen können zusammengelegt werden.

Die Zusammenlegung ist in der KFZ-Versicherung besonders sinnvoll, wenn beide Partner ein Auto nutzen. Denn unter Umständen haben beide Partner unterschiedliche Schadensfreiheitsklassen, sodass sich ein Tausch des Versicherungsnehmers lohnen könnte.

Wenn nach der Heirat zwei Autos benutzt werden sollen, ist ein Gespräch mit dem Versicherungsmakler oder der Versicherung sehr sinnvoll. Für Ehepartner gibt es häufig besondere Rabatte. Wie die Rabatte ausfallen, ist nicht fest geregelt und zwischen den Versicherungen kann es erhebliche Abweichungen geben.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung kann zusammengelegt werden. In vielen Fällen ist der Ehepartner beitragsfrei mitversichert.

Ähnlich wie bei der Hausratversicherung bleibt nur eine Versicherung nach der Heirat erhalten. Hierzu wird die jeweils jüngere Versicherung gekündigt und der Ehepartner im jeweils älteren Versicherungsvertrag mitversichert. Hierbei können Altverträge jedoch Deckungslücken aufweisen, die in neuen Versicherungsverträgen nicht mehr enthalten wären.

Haftpflichtversicherung

Auch bei der Haftpflichtversicherung lassen sich die Verträge zusammenlegen.

Wer eine eheähnliche Gemeinschaft führt und die Versicherungen zusammenlegt, sollte sich diesen Schritt vorher genau überlegen. Bei der Eintragung der Partnerin oder des Partners im Vertrag erlischt der Versicherungsschutz untereinander (Binnenverhältnis). Verschuldet ein Partner seiner Partnerin einen Sachschaden, wird die Haftpflichtversicherung hierfür nicht zahlen.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung kann nicht zusammengelegt werden.

Die Lebensversicherung wird individuell von jeder Person einzeln abgeschlossen. Auch bestimmt jeder einzelne Versicherungsnehmer, wen er als Begünstigten im Todesfall eintragen will. Der Versicherungsnehmer kann als begünstigte Person daher auch außereheliche Kinder eintragen, um sie somit zu schützen.

Es ist aber sehr empfehlenswert eine Risikolebensversicherung nach der Heirat abzuschließen. Sind gemeinsame Kinder vorhanden oder wurde ein Eigenheim gebaut, steht der Lebens- oder Ehepartner im Falle des Versterbens eines Partners oftmals vor finanziellen Engpässen, welche sehr teure Folgen haben können.